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…machen Sie mehr aus Ihren Mitarbeitern.Totgesagte leben länger – der Human Potential Index (HPI) ist auferstanden
Wie das Magazin „manage_HR“ aus dem Verlag managerSeminare in seiner neuesten Ausgabe meldet, gibt es eine neue Initiative, den Human Potential Index (HPI) in Deutschland wieder auf die Tagesordnung zu bringen.
Mehr dazu in Kürze hier….
Potentiale messbar machen
Kennen Sie das aus Ihrem Unternehmen? Immer neue gesetzliche Anforderungen an den Mittelstand, Ihre Kunden verlangen eine noch höhere Qualität der Leistung. Sie jedoch müssen Ihre Wirtschaftlichkeit steigern und immer neue Technologien erfordern ständige Veränderungen.
Andererseits sind Ihre Mitarbeiter unzufrieden, vielleicht oft krank, betriebliche Prozesse kommen immer wieder ins Stocken und erfordern häufig Ihr Notfallmanagement. Sie haben den Eindruck, nicht richtig voran zu kommen und immer wieder am Anfang zu stehen.
Interne Konflikte, Unzufriedenheit, hohe Arbeitsbelastung und unzureichende Work-Life-Balance sind fast immer die Ursache, dass Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit sinken oder hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu anderen Unternehmen wechseln.
Strategische Personalentwicklung nimmt aufgrund des dramatischen Fachkräftemangels, der demografischen Entwicklung und des immer stärker werdenden Wettbewerbs eine immer bedeutendere, elementare Rolle ein.
STAFFSURVEY visualisiert die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Grundlage für effiziente und zielgerichtete Personalentwicklungsmaßnahmen.
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FDP drängt auf Änderungen beim Kündigungsschutz
Regierung prüft nach EuGH-Urteil das Arbeitsrecht
Berlin – Die Bundesregierung bereitet Änderungen am Arbeitsrecht vor. Dies kündigte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums gestern an. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die deutschen Kündigungsfristen als Verstoß gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie verworfen hatte. Union und FDP sind sich allerdings noch nicht einig darüber, wie weit reichend die Änderung sein soll.
Der EuGH hatte eine Regelung beanstandet, nach der für die Fristen bei Kündigungen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an Berücksichtigung finden. Es handele sich dabei um eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters, die ab sofort nicht mehr zulässig sei. Laut Gesetz gelten gestaffelte Kündigungsfristen: ab zwei Jahren Beschäftigungsdauer ist es ein Monat, nach mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sind es sieben Monate.
„Wir sollten das EuGH-Urteil zum Anlass nehmen, um im gesamten Arbeitsrecht zu schauen, ob es weitere Widersprüche zum EU-Recht gibt“, sagte der FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb der WELT. Eine Benachteiligung Jüngerer gebe es beispielsweise auch bei der Sozialauswahl im Fall von betriebsbedingten Kündigungen. So würde zusätzlich zur Dauer der Betriebszugehörigkeit auch das Lebensalter berücksichtigt. „Das ist nicht angemessen“, meinte Kolb. Der schärfere Kündigungsschutz bei den Älteren kehre sich zudem im Fall der Arbeitssuche in einen Nachteil um. Eine Abschaffung der Begünstigung Älterer wirke sich somit für ältere Arbeitslose positiv aus, gab der FDP-Politiker zu bedenken.
Während die Liberalen also durchaus einigen Änderungsbedarf bei den Kündigungsschutzregeln sehen, ist die Union zurückhaltend. CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß sagte, zwar müsse die Regierung die vom höchsten Gericht beanstandete Regelung der Kündigungsfristen ändern. „Doch sollten wir jetzt nicht im vorauseilenden Gehorsam eilfertig das gesamte deutsche Arbeitsrecht entsprechend umstülpen“, warnte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Union im Bundestag. Es dürfe nicht sein, dass die Europäische Union sich in die Details des nationalen Arbeitsrechts einmische. Schließlich gebe es zwischen den Ländern auf dem Arbeitsmarkt erhebliche Unterschiede. Eine Änderung der Kriterien bei der Sozialauswahl lehnte Weiß ab und ergänzte: „Nicht jede Form von altersmäßigen Unterschieden im Arbeitsrecht gehört abgeschafft.“
Die Arbeitgeber plädieren hingegen seit langem dafür, das Alter als Kriterium bei der Sozialauswahl abzuschaffen. Ob der EuGH-Richterspruch einen solchen Schritt erzwinge, sei zwar fraglich, sagte der Arbeitsrecht-Experte der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Roland Wolf. „Doch wäre ein solcher Schritt richtig und würde zudem Rechtssicherheit herstellen.“ Denn jetzt sind Arbeitgeber laut Gesetz verpflichtet, bei betriebsbedingten Kündigungen auch weiterhin das Alter in der Sozialauswahl zu berücksichtigen. Doch weiß niemand, ob der EuGH diese Rege-lung im Fall einer Klage später wieder kippt.
Quelle: welt.de
Arbeitnehmer können Pflegezeit nicht beliebig unterbrechen
Eine mehrmalige Inanspruchnahme von Pflegezeit pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen ist nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart nicht möglich.
Der Kläger hatte bei seinem Arbeitgeber zunächst für den Zeitraum 15. bis 19. Juni 2009 einen Antrag auf Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) gestellt und auch erhalten.
Als er erneut zur Pflege seiner Mutter einen Antrag für den 28. und 29. Dezember 2009 stellte, lehnte der Arbeitgeber dies ab und bot stattdessen eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit an.
Der Mitarbeiter ging davon aus, dass ihm die erneute Pflegezeit zustehe, weil er den gesetzlichen Anspruch von bis zu sechs Monaten bislang nicht annähernd ausgeschöpft habe. Seine Klage blieb aber erfolglos.
Das Arbeitsgericht erklärte, das Pflegezeitgesetz sehe eindeutig nur eine Pflegezeit je pflegebedürftigen Angehörigen vor, die auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden könne. Anders als bei den Regelungen zur Elternzeit ermögliche das Gesetz nicht deren Unterbrechung. Arbeitnehmer stünden ab dem Zeitpunkt der Beantragung von Pflegezeit bis zu deren Ende unter einem besonderen Kündigungsschutz. Es sei vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt, dass sich durch eine gestückelte Inanspruchnahme der Pflegezeit der Kündigungsschutz beinahe unbegrenzt ausweiten lasse.
(Arbeitsgericht Stuttgart; Urteil vom 24.09.2009 – AZ: 12 Ca 1792/09)
Quelle: Handelsblatt.com
Deutschland muss Kündigungsfristen ändern
Luxemburg (dpa) – Im deutschen Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag in Luxemburg, die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, verstoße gegen das EU-Recht. Es handele sich um eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters. Die höchsten EU- Richter wiesen die deutschen Gerichte an, die fragliche deutsche Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten «erforderlichenfalls unangewendet zu lassen».
Der Entscheidung (Rechtssache C-555/07) lag die Klage einer Frau zugrunde, die im 18. Lebensjahr von einem Essener Unternehmen angestellt und zehn Jahre später entlassen worden war. Dabei wurde ihr wegen einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren (seit dem 25. Geburtstag) lediglich ein Monat Kündigungsfrist zugestanden. Bei zehn Jahren hätte sie Anspruch auf vier Monate gehabt.
Der EuGH verwies darauf, dass eine auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung nur dann zulässig sei, wenn sie durch ein legitimes Ziel aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung gerechtfertigt sei. Außerdem müssten die Mittel zur Erreichung des Ziels «angemessen und erforderlich» sein. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte als Berufungsinstanz den EuGH gefragt, ob dies im strittigen Verfahren der Fall sein könnte. Die EU-Richter verneinten: Die deutsche Regelung sei «nicht angemessen oder geeignet».
Sie wiesen insbesondere die Argumentation zurück, der Arbeitgeber solle eine «größere personalwirtschaftliche Flexibilität» bekommen, weil jüngeren Arbeitnehmern eine größere berufliche und persönliche Mobilität zugemutet werden könne. Dies sei nicht der Fall, weil die Nichtanrechnung der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr unabhängig vom Alter bei einer Entlassung gelte. Das Gericht stellte auch fest, ein Einzelner könne sich vor Gericht nicht direkt auf die EU-Richtlinie zum Verbot der Diskriminierung berufen. Das Diskriminierungsverbot sei jedoch ein «allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts». Das nationale Gericht müsse «die volle Wirksamkeit des Unionsrechts» gewährleisten. Deshalb dürfe es in einem solchen Fall nationales Recht nicht anwenden.
Quelle: zeit-online.de
Fachkräfte-Mangel: Wettstreit um die Besten
Mit dem Thema Fachkräftemangel befasst sich dieser aktuelle Artikel im Handelsblatt…
Familienfreundlichkeit lohnt sich auch für die Firma
Flexibles Personalmanagement führt zu hoch motivierten Mitarbeitern, weniger Fehlzeiten und gutem Image
Familienfreundlichkeit ist nicht nur eine tolle Sache für Mitarbeiter, die Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen müssen. Familienfreundlichkeit lohnt sich auch für das Unternehmen. Denn ein flexibles Personalmanagement führt zu hoch motivierten Mitarbeitern, zu einer geringen Fluktuation unter der Belegschaft, zu weniger Fehlzeiten und einem gutem Firmen-Image. So lautet das Fazit des «15. Kemptener Hochschulforum Personalmanagement».
Weiterbildung in der Kurzarbeit noch kein Boom
Mit 150 Mio. EUR ist der staatliche Fördertopf zur Finanzierung von Weiterbildung während der Kurzarbeit gefüllt. Und er ist noch lange nicht aufgebraucht. Arbeitgeber sollten deshalb darüber nachdenken, sich den Zuschuss zu sichern und die Mitarbeiter zu qualifizieren.
Von 1,4 Millionen Kurzarbeitern in Deutschland haben seit Jahresbeginn erst 85.000 die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Anspruch genommen. Eine BA-Sprecherin bestätigte am 11.11.2009 einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung vom selben Tag. Die Fördermittel sind daher noch lange nicht ausgeschöpft. So seien von 150 Millionen Euro, die für die Weiterbildung gering Qualifizierter zur Verfügung stünden, bisher lediglich 24 Millionen Euro abgerufen wurden, sagte BA-Sprecherin Anja Huth.
Mittelstand baut Personalentwicklung massiv aus
Laut einer aktuellen Umfrage der Personalmanagement-Beratung Hewitt Associates ist das Thema Personalentwicklung bei 62 Prozent des befragten Mittelstands das Zukunftsthema Nummer eins.
Die Personalentwicklung wird in den kommenden drei Jahren in vielen mittelständischen Unternehmen die Personalarbeit dominieren: 52 Prozent sind der Meinung, dass die Arbeitgeberattraktivität einen hohen Stellenwert einnehmen wird und jeweils 48 Prozent geben an, dass die Themen Führungskräfteentwicklung, Talent Management und Mitarbeiterbindung an Bedeutung gewinnen. Dies ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Beratungsfirma Hewitt Associates. „Der Mittelstand ist bemüht, durch professionelle Mitarbeiterentwicklung langfristig die Effizienz zu erhöhen, anstatt die Kapazitäten und Mitarbeiterzahlen kurzfristig zu reduzieren“, bewertet Nils Muthmann, Senior Consultant im Bereich HR Excellence und Mittelstandsexperte bei Hewitt Associates das Ergebnis.
Initiative Wissenssponsoring in Hamburg: Pilotprojekt ein voller Erfolg
Unter dem Motto „Vorstellungsgespräch in Traumfirma“ startete initiative wissenssponsoring ihr kostenloses Pilotprojekt im Fach Berufsorientierung. Gleich 22 angehende Abiturienten der Gesamtschule Alter Teichweg hatten sich für das ungewöhnliche Bewerbungstraining angemeldet. Nachdem sie die erste Hürde genommen und ihre schriftlichen Bewerbungen ausgearbeitet und pünktlich abgegeben hatten, führten zwölf von ihnen ihre Vorstellungsgespräche mit drei der sieben engagierten Personaltrainer direkt in den Räumen der Schule.




